Das unbewohnte Dachgeschoss bietet Reserven, die sinnvoll genutzt werden können. Vor allem bei flach geneigten Dächern empfiehlt sich die Dachaufstockung („Aufsattelung“). Hier erhält das Gebäude ein zusätzliches Geschoss und der Bungalow nachträglich ein geneigtes Dach. Dazu wird der Kniestock („Drempel“) - also die Außenwand, auf der die Dachkonstruktion aufliegt - aufgemauert. Durch die zusätzliche Last ist oft eine Verstärkung der Tragwände erforderlich. Das steht jedoch ohnehin in der Baugenehmigung, die vor jeder Aufsattelung eingeholt werden muss.
Dach auf Schäden prüfen!
Bei steil geneigten Dächern (35 bis 55 Grad) ist der Dachausbau möglich. Auch dieser kann genehmigungspflichtig sein, wenn die Nutzung des Gebäudes verändert wird. Gleichzeitig sollte ein Dachdeckerbetrieb die Eindeckung gründlich prüfen:
Neue Dachsteine
Dachsteine gibt es seit mehr als 60 Jahren - die ersten dieser industriell gefertigten Produkte (Finkenberger Pfanne) erfüllen immer noch ihre Funktion. Heute stehen eine Vielzahl an Modellen und Farben für die Eindeckung zur Verfügung. Es gibt sogar Dachsteine mit selbstreinigender Oberfläche (z. B. „Longlife“ von Nelskamp). Auf der porenarmen Schicht spült der Regen abgelagerte Schmutzpartikel ganzflächig ab - Algen und Flechten haben keine Chance mehr. Und die Oberfläche „ClimaLife“ beseitigt sogar aktiv Schadstoffe aus der Luft.