Ab dem 1. Januar 2009 gilt für alle Wohngebäude in Deutschland die „Ausweispflicht“: Hausbesitzer müssen bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung ihres Gebäudes den Energieausweis vorlegen. Der Ausweis gibt Mietern, Käufern und Eigentümern Auskunft, wie viel Energie die Immobilie verbraucht.